Zum Inhalt
pandaworks

Anbieter wechseln: Domain, Zugänge, Umzug ohne Ausfall

Wem Ihre Domain gehört, was Sie für einen Wechsel brauchen und wie die Website dabei erreichbar bleibt. Nach den Angaben von DENIC, Gesetz, Gerichten und Google, Stand: 2. November 2026. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Was beim Träger liegen sollte

  • Die Domain. Als Inhaber können Sie Ihren Anbieter laut DENIC jederzeit wechseln; ein Dienstleister verwaltet sie nur.
  • Die Zugänge. Zur Verwaltung der Website und zum Hosting, auf Ihren Namen oder mit schriftlicher Übergabe am Vertragsende, und mit eigenem Zugang für jede Person. Wie Sie Zugänge nach einem Angriff zurückholen, steht im Ratgeber „Website gehackt“.
  • Die Inhalte und Daten. Texte, Fotos und die gespeicherten Anmeldungen und Bewerbungen, als vollständige Kopie auf Anfrage.
  • Die Rechte. Nutzungsrechte an Texten, Fotos und Gestaltung, auch nach dem Ende des Vertrags, und Lizenzen für Erweiterungen auf Ihren Namen oder mit schriftlicher Übergabe am Vertragsende.
  • Die Anleitung. Eine kurze Beschreibung, wie die Website aufgebaut ist und wo was liegt, damit ein anderer Dienstleister übernehmen kann.

Wem Ihre Domain gehört

Nach den Richtlinien von DENIC ist der Domaininhaber der Vertragspartner und der an der Domain Berechtigte. Einen Wechsel des Anbieters beauftragt er.

Fragen Sie Ihren Dienstleister schriftlich, wer als Inhaber eingetragen ist. Steht dort die Agentur, braucht der Träger ihre Mitwirkung.

Wer eine Domain treuhänderisch für einen Auftraggeber anmeldet, muss sie ihm laut Bundesgerichtshof (2010) übertragen. Bei Streit um offene Rechnungen kann die Herausgabe des Passworts aufgeschoben werden, so ein Landgericht (2022). Beides hängt vom Einzelfall ab.

Soll der Träger selbst Inhaber werden, geht der Inhaberwechsel laut DENIC gleichzeitig mit dem Wechsel des Anbieters. Vereinbaren Sie das im Vertrag, bevor es Streit gibt.

So wechselt eine .de-Domain

  1. Sie beauftragen Ihren bisherigen Anbieter, ein Passwort für den Wechsel zu erzeugen, das AuthInfo.
  2. Der neue Anbieter reicht das Passwort bei DENIC ein.
  3. Stimmt es überein, geht die Domain über und bleibt erreichbar.

Das Passwort gilt laut DENIC 30 Tage und lässt sich nur einmal benutzen. Geben Sie es nur dem neuen Anbieter.

Der Wechsel selbst ist bei DENIC kostenlos. Gibt Ihr Anbieter die Verwaltung auf, verwaltet DENIC die Domain vorübergehend selbst, gegen Entgelt; für den Wechsel haben Sie dann einen Monat Zeit.

So bleibt die Website erreichbar

  • Die neue Website entsteht als Kopie auf dem neuen Server, während die alte online bleibt. Die Kopie ist für Suchmaschinen gesperrt, bis sie fertig ist.
  • Alle Seiten und Formulare werden geprüft, auch Anmeldung und Bewerbung.
  • Mindestens eine Woche vorher wird die Zeit, die andere Computer sich die Adresse der Website merken (TTL), auf wenige Stunden gesenkt. So kommt die Umstellung schnell überall an.
  • Erst wenn die neue Website geprüft ist, wird die Domain umgestellt, und die Sperre für Suchmaschinen fällt weg.
  • Die alte Website kann abgeschaltet werden, sobald in ihren Protokollen kein Besuch mehr ankommt. Google ruft die Seite nach dem Wechsel vielleicht kurz seltener ab; das ist laut Google normal.
  • E-Mail-Postfächer ziehen nicht von selbst mit; der Eintrag für E-Mail ist ein eigener. Klären Sie vorher, wo Ihre Postfächer liegen. Was dabei für die Einträge gegen gefälschte Mails gilt, steht im Ratgeber „Gefälschte Mails“.

Googles Konten gehören dazu

Die Search Console und das Google-Profil jeder Kita haben eigene Inhaber. Der Träger sollte dort selbst Inhaber sein und die Agentur nur Nutzer.

In der Search Console kann ein entfernter Inhaber die Inhaberschaft neu bestätigen, solange sein Bestätigungscode noch auf der Website liegt. Lassen Sie diese Codes löschen.

Beim Google-Profil gibt es mehrere Inhaber, aber nur einen primären. Wer neu Inhaber wird, muss sieben Tage warten, bevor er andere Inhaber entfernen oder die primäre Inhaberschaft übertragen kann. Richten Sie das früh ein.

Mehr dazu im Ratgeber „Google-Profil“.

Daten und Rechte bei Vertragsende

Nach der DSGVO muss ein Dienstleister nach Ende der Leistung alle personenbezogenen Daten nach Ihrer Wahl löschen oder zurückgeben und vorhandene Kopien löschen, soweit kein Gesetz die Aufbewahrung verlangt.

Für katholische Träger sagt § 29 KDG Ähnliches; nach § 30 DSG-EKD müssen evangelische Träger Rückgabe und Löschung im Auftrag selbst regeln, in Textform. Lassen Sie sich die Löschung schriftlich bestätigen.

Ohne ausdrückliche Regelung bestimmt der Vertragszweck, wie weit die Nutzungsrechte an Texten, Fotos und Gestaltung reichen (§ 31 Abs. 5 UrhG). Lassen Sie sie im Vertrag auch für die Zeit nach dem Ende einräumen.

Prüfen Sie nach dem Wechsel Impressum und Datenschutz­erklärung: Name und Anschrift des Trägers bleiben, die Angaben zum Hosting nennen den neuen Anbieter.

Was Sie vor einem Wechsel fragen sollten

  1. Wer ist als Inhaber der Domain eingetragen, und wer hat das Passwort für einen Wechsel?
  2. Auf wessen Namen laufen Hosting, Zugänge und Lizenzen für Erweiterungen, und was davon wird Ihnen am Vertragsende schriftlich übergeben?
  3. Erhalten Sie bei einer Trennung eine vollständige Kopie, auch mit den gespeicherten Anmeldungen und Bewerbungen?
  4. Wird nach dem Ende alles gelöscht oder zurückgegeben, und bestätigt der Dienstleister das schriftlich?
  5. Haben Sie Nutzungsrechte an Texten, Fotos und Gestaltung, auch nach dem Ende des Vertrags? Für Fotos von Kindern gilt zusätzlich, was im Ratgeber „Fotos von Kindern“ steht.
  6. Wer ist Inhaber Ihrer Google-Konten, also der Search Console und der Profile?
  7. Was kostet der Umzug, und ist der Preis fest?
  8. Wie lange bleibt die alte Website erhalten, bis die neue geprüft ist?

Was das für einen Träger heißt

Ein Wechsel geht nur, wenn der Träger Domain und Zugänge in der Hand hat. Klären Sie das, bevor es einen Streit gibt, nicht danach.

Hilfe von pandaworks

Die Domain, der Vertrag für das Hosting, die Zugänge zu Ihrer Website und eine kurze Anleitung liegen bei Ihnen. Endet der Vertrag, bleibt Ihre Website, wo sie ist; ein anderer Dienstleister kann sie weiter pflegen.

Der Umzug Ihrer Website zu einem Hoster, den ich auswähle und dessen Vertrag auf Ihren Namen läuft, kostet ab 1.900 €, mit Testkopie vorab, Vergleich aller Seiten und 30 Tage Nachkontrolle.

Ich halte Ihre Website auf dem Stand, wenn sich Gesetze, Google oder Software ändern, und entwickle sie weiter, wenn Sie Neues brauchen.

Zu den Preisen

Weitere Ratgeber

Wie steht es um Ihre Website?