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Cookie-Banner und Google-Dienste auf der Website Ihres Trägers

Wann Ihre Website fragen muss, was Schriften, Karten, Videos und Statistik von Google auslösen und woran Sie einen fairen Banner erkennen. Nach Gesetz, Gerichten und den Hinweisen der Datenschutzaufsichten, Stand: 31. Oktober 2026. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Zwei Regeln, die zusammen gelten

  • Speichern auf dem Gerät. Legt Ihre Website etwas im Browser ab oder liest es aus, etwa ein Cookie, braucht sie vorher die Einwilligung der Besucher. Ausgenommen ist nur, was für eine Funktion unbedingt nötig ist, die der Besucher selbst wünscht.
  • Daten an andere Anbieter. Lädt Ihre Website Schriften, Karten oder Videos von fremden Servern, geht dabei mindestens die IP-Adresse der Besucher an diesen Anbieter. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO, oft eine Einwilligung.

Einen Cookie-Banner braucht eine Website deshalb nur, wenn sie eines davon tut. Tut sie keines, ist ein Banner überflüssig.

Was Google-Dienste auf Ihrer Website auslösen

  • Schriften (Google Fonts). Werden sie beim Aufruf von Googles Servern geladen, geht die IP-Adresse an Google. Ein Gericht hat das ohne Einwilligung für unzulässig gehalten, weil sich die Schriften auch vom eigenen Server laden lassen. Liegen sie dort, braucht es dafür keinen Banner.
  • Karten (Google Maps). Eine eingebettete Karte lädt beim Aufruf der Seite Daten von Google. Besser ist ein Bild der Karte mit einem Link zur Route bei Google Maps oder eine Karte, die erst nach einem Klick lädt.
  • Videos (YouTube). Auch ein eingebettetes Video lädt Daten von Google, bevor jemand auf Abspielen drückt. Im „erweiterten Datenschutzmodus“ nutzt Google das Ansehen laut eigener Hilfe nicht für persönliche Empfehlungen und Werbung; ob dabei etwas im Browser gespeichert wird, sagt Google nicht. Sicherer ist ein Video, das erst nach einem Klick lädt, mit einem Satz, was dann passiert.
  • Statistik (Google Analytics). Sie setzt Cookies, etwa „_ga“, das laut Google einzelne Nutzer unterscheidet und zwei Jahre gilt. Dafür braucht es vorher eine Einwilligung. Wer nur wissen will, wie viele Eltern kommen, kann auch ohne Cookies und ohne fremden Anbieter zählen.
  • Spam-Schutz und andere Skripte. Lädt Ihr Anmeldeformular einen Spam-Schutz von Google oder einem anderen Anbieter, gehen auch dabei Daten an diesen Anbieter. Fragen Sie, ob es einen Schutz ohne fremden Anbieter gibt.

Woran Sie einen fairen Banner erkennen

  • „Ablehnen“ steht auf der ersten Ebene, so groß und deutlich wie „Annehmen“. Ein Knopf „Einstellungen oder Ablehnen“, der erst zu einer zweiten Ebene führt, reicht nicht.
  • Nichts ist vorab angekreuzt.
  • Vor dem Klick lädt nichts, wofür der Banner fragt: keine Statistik, keine Karte, kein Video.
  • Der Banner nennt, wer Daten bekommt und wozu.
  • Die Einwilligung lässt sich so leicht widerrufen, wie sie gegeben wurde, etwa über einen Link, der auf jeder Seite steht.

So prüfen Sie Ihre Website selbst

  1. Öffnen Sie Ihre Website in einem privaten Fenster des Browsers, damit nichts von früheren Besuchen stört.
  2. Klicken Sie noch nichts an. Sehen Sie schon eine Karte oder ein Video, lädt Ihre Website Inhalte von Google vor der Einwilligung.
  3. Klicken Sie auf „Ablehnen“ und öffnen Sie die Seite einer Kita. Erscheint dort trotzdem eine Karte von Google, lädt sie ohne Einwilligung.
  4. Fragen Sie Ihren Dienstleister schriftlich, welche Dienste fremder Anbieter Ihre Website lädt und ob die Schriften auf Ihrem eigenen Server liegen.
  5. Vergleichen Sie die Antwort mit Ihrer Datenschutzerklärung: Jeder Dienst, den Ihre Website lädt, muss dort stehen.

Was das für einen Träger heißt

Verantwortlich ist der Träger als Betreiber der Website, auch wenn ein Dienstleister sie gebaut hat. Lassen Sie sich deshalb schriftlich geben, welche fremden Dienste die Website lädt.

Am wenigsten Arbeit macht eine Website, die gar nicht fragen muss: Schriften auf dem eigenen Server, Karten und Videos erst nach einem Klick, Statistik ohne Cookies. Dann braucht sie keinen Banner. Was sonst in die Datenschutzerklärung gehört, steht im Ratgeber „Datenschutzerklärung“.

In Österreich

In Österreich regelt § 165 Abs. 3 TKG 2021 das Speichern auf dem Gerät: Es braucht eine aktive Einwilligung, außer es ist unbedingt erforderlich für einen Dienst, den der Besucher ausdrücklich wünscht. Für Daten an andere Anbieter gilt wie in Deutschland die DSGVO.

Hilfe von pandaworks

In der Betreuung gilt: Karte, Videos und Rundgänge laden erst, wenn Besucher zustimmen, und Besuche zähle ich ohne Cookies.

Diese Website selbst setzt keine Cookies und braucht deshalb keinen Banner.

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