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Google-Bewertungen für Ihre Kitas: was erlaubt ist

Wie Sie Eltern um eine Bewertung bitten dürfen, was Sie auf Bewertungen antworten sollten und was Sie bei einer falschen Bewertung tun. Nach den Regeln von Google, Gesetz und Gerichten, Stand: 31. Oktober 2026. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Eltern um eine Bewertung bitten

  • Mit Link oder QR-Code. Google erlaubt, einen Link oder QR-Code zum Bewerten weiterzugeben, etwa im Elternbrief oder in einer Mail.
  • Alle Eltern, nicht nur die zufriedenen. Wer gezielt nur um positive Bewertungen bittet, verstößt gegen die Regeln von Google.
  • Nichts dafür anbieten. Gutscheine, Geschenke und Vorteile für eine Bewertung nennt Google „streng verboten“; solche Bewertungen werden entfernt.
  • Kein Druck, kein Wortlaut. Eltern vor Ort zu drängen oder ihnen den Inhalt vorzugeben, ist nicht erlaubt, ebenso wenig eine feste Zahl an Bewertungen, die das Team einholen soll.
  • Nicht vom eigenen Team. Beschäftigte, auch frühere, bewerten die eigene Kita nicht; Google sieht darin einen Interessenkonflikt.

So antworten Sie auf eine Bewertung

  • Ihre Antwort steht öffentlich unter der Bewertung, im Namen der Kita; Ihr eigener Name erscheint nicht. Google prüft sie, meist binnen zehn Minuten, in einigen Fällen bis zu 30 Tage.
  • Sie müssen nicht jeder Bewertung danken. Eine ruhige, sachliche Antwort wirkt, weil sie auch andere Eltern lesen.
  • Keine Namen und keine Einzelheiten zu Kind oder Familie, auch nicht zur Verteidigung. In Österreich hat ein Gericht 2025 eine Strafe von 400 € bestätigt, weil ein Unternehmer in der Antwort auf eine Google-Bewertung den vollen Namen der Kundin nannte. In Hessen wurden Ärzte bestraft, die in Antworten Behandlungsdaten nannten. Zu Kitas ist kein Fall bekannt; Namen und Einzelheiten zu Kindern und Familien gehören auch dort nicht in eine Antwort.
  • Schreiben Sie so, dass die Antwort ohne eine bestimmte Familie auskommt, und bitten Sie die Person, sich direkt bei Ihnen zu melden.

Wenn eine Bewertung falsch ist

Melden Sie die Bewertung bei Google. Entfernt werden nur Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, nicht solche, die Ihnen nur nicht gefallen. Die Prüfung dauert in der Regel mehrere Tage; gegen die Entscheidung können Sie einmal Einspruch einlegen.

Behauptet die Bewertung eine Tatsache, die nicht stimmt, oder war die Person nie bei Ihnen, gibt es eine rechtliche Meldung. Google nennt für Deutschland, dass Unternehmen anführen können, die Person sei kein Kunde.

Der Bundesgerichtshof hat 2022 bei einem Hotelportal entschieden: Rügt der Bewertete, dass kein Kontakt bestand, muss das Portal prüfen; eine nähere Begründung braucht er nicht.

Gegen eine Meinung, die nur unangenehm ist, hilft das nicht. Antworten Sie dann sachlich.

Bewertungen auf Ihrer Website

Zeigen Sie Bewertungen auf Ihrer eigenen Website, sagen Sie, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von Eltern stammen, die Ihre Kita wirklich nutzen.

Gefälschte Bewertungen zu bestellen oder zu schreiben ist stets unzulässig, in Deutschland und in Österreich (UWG). Ob das UWG für Ihren Träger gilt, hängt von seiner Tätigkeit ab; im Zweifel klärt es Ihr Verband oder ein Anwalt.

Was das für einen Träger heißt

Bewertungen lassen sich weder bestellen noch aussortieren. Möglich sind: alle Eltern bitten, ohne Namen antworten und Falsches melden. Wie Ihre Kitas in KI-Antworten vorkommen, steht im Ratgeber „KI-Antworten“.

Hilfe von pandaworks

Die Google-Profile Ihrer Kitas richte ich einmal ein, als Paket; jede Änderung danach zählt zu den Stunden Ihrer Betreuung.

Wie ein Profil angelegt wird und wem es gehört, steht im Ratgeber „Google-Profil“.

Ich halte Ihre Website auf dem Stand, wenn sich Gesetze, Google oder Software ändern, und entwickle sie weiter, wenn Sie Neues brauchen.

Weitere Ratgeber

Wie steht es um Ihre Website?