Zum Inhalt
pandaworks

Wie Ihre Stellen in die Stellensuche von Google kommen

Sucht jemand bei Google nach „Erzieher Jobs“ und einer Stadt, steht über den Ergebnissen eine eigene Stellensuche. Dort können auch Stellen von der Website eines Trägers erscheinen, wenn die Anzeige alles enthält, was Google dafür verlangt.

Was jede Anzeige enthalten muss

Google liest diese Angaben aus dem Quelltext der Seite; sie müssen zu dem passen, was dort zu lesen ist:

  • die Bezeichnung der Stelle, etwa „Erzieher*in (m/w/d)“
  • eine vollständige Beschreibung der Stelle, nicht nur die Bezeichnung
  • den Träger als Arbeitgeber
  • den Ort der Kita, in der die Stelle ist
  • das Datum, an dem die Anzeige erschienen ist

Was Google dazu empfiehlt

  • das Gehalt; angeben darf es nur der Arbeitgeber
  • Vollzeit oder Teilzeit
  • bis wann die Stelle ausgeschrieben ist, Pflicht bei einer Bewerbungsfrist
  • ob man sich direkt auf der Seite bewerben kann
  • eine Kennung der Stelle, etwa eine Nummer
Gehalt in der Stellenanzeige: was für Kita-Träger gilt

Fehlt eine dieser Angaben, kann Googles Test einen Hinweis melden. Gültig bleibt die Anzeige trotzdem.

Was das für einen Träger heißt

Jede Stelle braucht eine eigene Seite, denn auf einer Seite, die alle offenen Stellen auflistet, erlaubt Google diese Angaben nicht. Wie eine Karriereseite mit Übersicht und einer Seite je Stelle aussieht, steht im Ratgeber „Karriereseite“.

Ist eine Stelle besetzt, muss die Anzeige heraus, auch vor dem Ende der Frist. Bleibt sie zu lange stehen, kann Google die Anzeigen der Website aus der Stellensuche nehmen.

Steht dieselbe Stelle auch bei einer Jobbörse, kann Google auch dorthin führen. Über die Anzeige auf Ihrer Website kommt die Bewerbung direkt zu Ihnen.

Was es kostet

Google nimmt für die Stellensuche kein Geld. Ihre bestehenden Anzeigen stelle ich einmal dafür um, als Paket ab 890 € netto, nur zusammen mit einer Betreuung. Jede neue Anzeige bereite ich danach genauso auf; die Zeit dafür zählt zu den Stunden Ihrer Betreuung. Was eine Kita-Website insgesamt kostet, steht im Ratgeber „Website-Kosten“.

Ich halte Ihre Website auf dem Stand, wenn sich Gesetze, Google oder Software ändern, und entwickle sie weiter, wenn Sie Neues brauchen.

Zum Paket

Ob Google die Anzeige in der Stellensuche zeigt, entscheidet Google. „Gültig“ heißt: Die Anzeige enthält alle Angaben, die Google dafür verlangt.

Googles eigener Test bestätigt die Stellenanzeige eines Trägers, dessen Website ich betreue.

Googles Test der Stellenanzeige, nachgezeichnet ohne Adresse und ohne Angaben zur Stelle. Geprüft am 29. Oktober 2026.

Fallstudie lesen

In Österreich

Die Stellensuche von Google gibt es in Österreich genauso, mit denselben Angaben.

Gesucht wird dort nach „Kindergarten“ und „Elementarpädagogik“, kaum nach „Kita“. Gute Bezeichnungen enthalten diese Wörter, etwa „Elementarpädagog*in“.

Was private Träger in Österreich zum Gehalt in die Stellenausschreibung schreiben müssen, steht im Ratgeber „Gehalt in der Stellenanzeige“.

Weitere Ratgeber

Wie steht es um Ihre Website?