Karriereseite eines Kita-Trägers: was hineingehört
Wie eine Seite für alle Stellen aufgebaut ist, was in der Anzeige und im Bewerbungsformular rechtlich gilt und wie lange Bewerbungen bleiben dürfen. Nach dem Wortlaut von AGG, Datenschutzgesetzen und Gerichtsentscheidungen, Stand: 2. November 2026. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Wie die Seite aufgebaut ist
- Eine Übersicht aller Stellen. Alle offenen Stellen des Trägers auf einer Seite, nach Kita geordnet, damit Bewerbende sehen, wo gesucht wird.
- Eine eigene Seite je Stelle. Mit Datum der Veröffentlichung, Arbeitsort, Umfang und dem Weg zur Bewerbung. Wie Google solche Seiten liest, steht im Ratgeber „Google for Jobs“.
- Der Weg zur Bewerbung ist kurz. Ein Formular oder eine E-Mail-Adresse, ohne vorherige Anmeldung. Was ins Bewerbungsformular gehört, steht im Ratgeber „Online-Anmeldung“.
- Das Gehalt steht in der Anzeige. Warum und wie, steht im Ratgeber „Gehalt in der Stellenanzeige“.
- Fotos vom Team nur mit Einwilligung. Was dafür gilt, steht im Ratgeber „Fotos von Kindern“.
Was in der Anzeige nicht stehen darf
- Keine Benachteiligung. Das AGG sagt in § 11: „Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.“ § 7 verbietet Benachteiligung aus den Gründen in § 1, etwa wegen Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung und sexueller Identität.
- Was ein Verstoß kosten kann. Wer abgelehnt wird, kann eine Entschädigung verlangen; hätte er die Stelle auch ohne den Verstoß nicht bekommen, höchstens drei Monatsgehälter (§ 15 Abs. 2). Dafür hat er zwei Monate ab der Ablehnung Zeit, danach drei Monate für die Klage.
- Wer was beweisen muss. Nennt eine Person Indizien für eine Benachteiligung, muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Verstoß vorlag (§ 22).
- In Österreich darf eine Stelle nicht nur für Männer oder nur für Frauen ausgeschrieben werden, und die Anzeige darf keine Anmerkungen enthalten, die auf ein Geschlecht schließen lassen (§ 9 GlBG). Hätte die Person die Stelle ohne die Benachteiligung erhalten, beträgt die Entschädigung mindestens zwei Monatsentgelte; weist der Arbeitgeber nach, dass sie nur nicht berücksichtigt wurde, bis 500 €. Geklagt werden muss binnen sechs Monaten.
Kirchenzugehörigkeit in der Anzeige
- Wer sie verlangen darf. Nach § 9 Abs. 1 AGG dürfen Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordnete Einrichtungen eine bestimmte Religion verlangen, wenn sie nach der Art der Tätigkeit „eine gerechtfertigte berufliche Anforderung“ ist.
- Wie die Gerichte es heute sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2025 entschieden: Je größer die Bedeutung der Stelle für die religiöse Identität, desto mehr Gewicht hat eine verlangte Kirchenmitgliedschaft; je weniger die Stelle für das Ethos bedeutet, desto eher geht der Diskriminierungsschutz vor. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2018 hob es auf. Älteres, das sich darauf stützt, ist überholt.
- Für die einzelne Stelle begründen. Das Bundesarbeitsgericht prüft im Einzelfall (21.05.2026). Eine Liste zulässiger Berufsgruppen gibt es nicht, und zu Erziehungspersonal in Kitas ist keine Entscheidung bekannt.
Bewerbungsformular und Bewerbungsdaten
- Wofür die Daten verarbeitet werden dürfen. Für die Entscheidung über die Einstellung, soweit erforderlich (§ 26 BDSG, § 53 KDG, § 49 DSG-EKD). Bewerbende gelten dabei als Beschäftigte.
- Wie lange nach einer Absage. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Eine Landesdatenschutzbehörde hält in ihrem Jahresbericht 2022 bis zu sechs Monate für zulässig, wegen der Fristen für Entschädigung und Klage; zieht eine Person die Bewerbung zurück, sind die Unterlagen unverzüglich zu löschen. In Österreich nennt die Wirtschaftskammer sieben Monate, gestützt auf eine Entscheidung der Datenschutzbehörde.
- Information im Formular. Beim Absenden muss ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung erreichbar sein; was darin stehen muss, steht im Ratgeber „Datenschutzerklärung“.
Was das für einen Träger heißt
Ein Träger braucht eine Übersicht, eine Seite je Stelle, Anzeigen ohne Benachteiligung, einen kurzen Bewerbungsweg und eine feste Frist, nach der abgelehnte Bewerbungen gelöscht werden.
Hilfe von pandaworks
Neue Stellenanzeigen bereite ich für die Stellensuche von Google auf; die Zeit dafür zählt zu den Stunden Ihrer Betreuung. Erinnerung zwei Wochen vor Ablauf einer Anzeige.
Wie Google die Seiten liest, steht im Ratgeber „Google for Jobs“.
Ich halte Ihre Website auf dem Stand, wenn sich Gesetze, Google oder Software ändern, und entwickle sie weiter, wenn Sie Neues brauchen.
Quellen
- AGG §§ 1, 7, 9, 11, 15, 22; ArbGG § 61b; GlBG §§ 9, 12, 15 (Österreich)
- BVerfG, Beschluss vom 29.09.2025, 2 BvR 934/19; BAG, Urteil vom 21.05.2026, 8 AZR 194/25; BAG, Urteil vom 25.10.2018, 8 AZR 501/14
- BDSG § 26; KDG § 53; DSG-EKD § 49; Jahresbericht 2022 einer Landesdatenschutzbehörde; Wirtschaftskammer Österreich
Stand: 2. November 2026
Weitere Ratgeber
-
Wie Ihre Stellen in die Stellensuche von Google kommen
Was eine Stellenanzeige enthalten muss, damit Google sie zeigt, was es kostet und was in Österreich dazukommt.
-
Gehalt in der Stellenanzeige: was für Kita-Träger gilt
Was zum Gehalt in die Stellenanzeige gehört: was die EU-Richtlinie verlangt, wo Deutschland steht und was in Österreich gilt.
-
Datenschutzerklärung der Kita-Website: was hineingehört
Was die Datenschutzerklärung einer Kita-Website enthalten muss, was nach KDG und DSG-EKD anders ist und was ins Impressum gehört.